Dr. Höckelmann, Berger & Partner | Rechtsanwälte | Rechtsanwalt | Notar | Notariat | Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei und Notariat in Osnabrück. Höckelmann, Berger, Buchweitz, Avermann, Peschke.
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Notar.

Dr. Eckhard Höckelmann
Dr. Eckhard Höckelmann

Notar
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Aufgaben und Dienstleistungen des Notars

 

Die Aufgaben des Notars sind in § 14 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) kurz und prägnant umschrieben. Er ist unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Als solcher betreut er die Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er entwirft Verträge und Satzungen, berät und belehrt die Parteien. Er hat darauf hinzuwirken, dass bei Beurkundungen der Wille der Beteiligten klar und unzweideutig niedergelegt wird. Er sorgt durch seine Vertragsgestaltung dafür, dass Risiken vermieden bzw. die Beteiligten über solche aufgeklärt werden. Damit gibt der Notar Sicherheit in Fragen, die mit persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen verbunden sind.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar daher  gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

 

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
Immobilien:
Kauf, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.,
Schenkung, Überlassung, Nießbrauch,

 

Ehe, Partnerschaft & Familie:
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption

 

Erbe & Schenkung:
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.

 

Unternehmen:
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Unternehmensnachfolge, Handelsregisteranmeldung etc.

 

Vorsorgevollmacht:
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

 

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation:
Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.

 

Die Aufgaben des Notars enden allerdings nicht mit der Vertragsgestaltung und Beurkundung. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für die reibungslose Durchführung der beurkundeten Erklärungen. Er verwahrt hinterlegte Gelder, holt erforderliche Genehmigungen ein und sorgt für die notwendigen Eintragungen in den Registern, wie z.B. dem Handelsregister oder Grundbuch. Der Notar sorgt so für eine umfassende Betreuung von A bis Z.

 

Seine Sachkunde und Erfahrung kann der Notar am besten einsetzen, wenn er frühzeitig eingeschaltet wird. Er klärt den Sachverhalt und erforscht den Rechtswillen der Vertragsparteien. Dabei wirkt er auf eine ausgewogene und sichere Vertragsgestaltung hin, berät und belehrt über die Folgen und zeigt Alternativen auf. Damit schützt er die Interessen der schwächeren Vertragspartei. Seine Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen.

 

Die Beteiligten können sich darüber hinaus in notariellen Urkunden der Zwangsvollstreckung hinsichtlich alle Ansprüche unterwerfen, die einer vergleichsweisen Regelung zugänglich und nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sind und nicht den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betreffen. Aus den Urkunden kann dann – wie aus einem Gerichtsurteil – sofort vollstreckt werden.